Im letzten Artikel zum Thema Grenzsteuersätze haben wir deren Herleitung und Zusammensetzung detailliert beleuchtet – der Übersichtlichkeit halber jedoch anhand eines vereinfachten Beispiels: einer unverheirateten, konfessionslosen Person mit Wohnsitz in der Stadt Zürich. Den persönlichen Grenzsteuersatz zu kennen, ist für zahlreiche Entscheidungen von grosser Bedeutung. Er liefert unter anderem Antworten auf Fragen wie:
- Lohnt es sich für mich, in die Säule 3a einzubezahlen, und wie hoch fällt die Steuerersparnis in der aktuellen Steuerperiode aus?
- Lohnt es sich, das Arbeitspensum zu erhöhen, und welcher Anteil des zusätzlichen Einkommens wird dann effektiv besteuert?
Der individuelle Grenzsteuersatz variiert je nach Wohnort, Zivilstand, Anzahl Kinder sowie weiteren Einflussfaktoren. Für eine fundierte Steuerplanung ist es besonders hilfreich, nicht nur punktuelle Werte zu betrachten, sondern den Verlauf von Grenz- und Durchschnittssteuersätzen in Abhängigkeit vom steuerbaren Einkommen zu verstehen. Punktuelle Schätzungen einzelner Steuerrechner greifen hierfür oft zu kurz.
Im Folgenden präsentieren wir entsprechende Grafiken für zehn ausgewählte Zürcher Gemeinden. Dabei haben wir die grössten Gemeinden berücksichtigt und durch einige besonders interessante Beispiele ergänzt, um eine breite Palette relevanter Konstellationen abzudecken. Da viele Gemeinden identische Steuerfüsse aufweisen, ergeben sich dort dann auch identische Grenzsteuersätze, da diese auf derselben kantonalen Staatssteuer basieren. So kann beispielsweise eine Person aus Andelfingen (Steuerfuss 119 %) die Grafik der Stadt Zürich (ebenfalls 119 %) als Referenz verwenden.
Zwischen verheirateten und unverheirateten Personen bestehen erhebliche Unterschiede, sowohl in der Höhe als auch in der Struktur der Besteuerung. Aus diesem Grund werden die entsprechenden Grafiken getrennt dargestellt.
Der kantonale Steuerfuss 2026 im Kanton Zürich beträgt einheitlich 95%. Die Gemeindesteuerfüsse 2026 variieren hingegen stark und reichen von 71% (Zumikon) bis 128% (Bachs).
Grenz- und Durchschnittssteuersätze für ausgewählte Zürcher Gemeinden für 2026 (unverheiratet & verheiratet, ohne Kirchensteuer)
Haben Sie Anmerkungen zu den Grafiken oder zu Ihrer Steuergemeinde? Empfinden Sie die Darstellungen als hilfreich, oder vermissen Sie bestimmte Informationen? Wir bitten Sie, von direkten E-Mail-Anfragen zu diesem Artikel abzusehen und stattdessen die Kommentarfunktion zu nutzen. Sämtliche Rückmeldungen werden von uns gelesen und – soweit möglich – auch beantwortet.
In einem nächsten Schritt wird unser Steuerteam die Grafiken für weitere Kantone wie Aargau, Basel-Stadt, Zug und Bern ausarbeiten. Diese werden in den nächsten Tagen und Wochen in unserem Blog publiziert.
Erfahren Sie, wie hoch der Grenzsteuersatz in anderen Kantonen ist




















5 Comments
M_Jay
Juni 3, 2026 @ 11:21
Besten Dank für die Grafiken. Die sehen wirklich super aus.
Bin ehrlich gesagt erstaunt, warum ich früher nie auf diese Infos gestossen bin.
SemSan
Mai 8, 2026 @ 09:35
Guten Tag
Gibt es zu den Grafiken auch eine Art Tabelle? Wäre super, neben dem Trend auch die genauen Werte des Grenzsteuersatzes je nach Einkommen zu sehen.
Besten Dank vorab für Ihr Feedback
Philipp Stirnemann
Mai 12, 2026 @ 10:01
Hallo
Bisher gibt es diesbezüglich keine konkreten Pläne in unserem Team. Wenn entsprechende Wünsche von Lesern jedoch häufig aufkommen, können wir die Umsetzung dieser Idee in naher Zukunft gerne in Betracht ziehen.
ArnoldD
Mai 7, 2026 @ 11:12
Hallo zusammen
Mich würde noch interessieren, wie sich der Grenzsteuersatz bei höherem steuerbarem Einkommen verhält – insbesondere ab ca. chf 300K. Gibt’s auf diesem Niveau noch Änderungen (Grundtarif) oder bleibt der Grenzsteuersatz danach weitgehend konstant?
Merci
Philipp Stirnemann
Mai 12, 2026 @ 10:01
Guten Tag
Grundsätzlich sind in der Grafik für den Grundtarif fast alle Änderungen des Grenzsteuersatzes abgedeckt. Laut unseren Berechnungen liegt die letzte Änderung bei etwa CHF 266 K (um etwa 1.8 Prozentpunkte). Ab diesem steuerbaren Einkommen bleibt der Grenzsteuersatz im Rahmen des Grundtarifs konstant.
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