Written by DM on Juli 19, 2016 in Finanzbuchhaltung

Eine Erfolgsrechnung (Betriebsrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung) ist ein Teil des Jahresabschlusses eines Unternehmens und zeigt alle Erträge, Aufwendungen sowie Steuern in einem bestimmten Geschäftszeitraum (1 Jahr, 1 Quartal, 1 Monat, etc.). Sind die Erträge grösser als die Aufwendungen, so hat das Unternehmen im entsprechenden Geschäftszeitraum einen Gewinn erwirtschaftet. Im umgekehrten Fall, wenn die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen negativ ist, hat das Unternehmen einen Verlust generiert.

Die Positionen, die in der Erfolgsrechnung erscheinen müssen, werden sowohl von der nationalen Gesetzgebung (z.B. OR, FER in der Schweiz, HGB in Deutschland, UGB in Österreich, US GAAP in den USA) als auch von der internationalen Rechnungsregelung (IFRS) bestimmt. Die Logik dahinter aber ist für alle Regelungen gleich. Es existieren zwei Grundregeln, die immer anwendbar sind und die uns ein Verständnis zum gesamten Konzept der Erfolgsrechnung geben. Sie können sowohl für Einsteiger im Bereich Finanzanalyse, Finanzmodellierung als auch für die Geschäftsführung, die keinen Finanzhintergrund hat, nützlich und hilfreich sein.

Damit die jeweilige Position in der Erfolgsrechnung erscheint, muss sie den zwei folgenden Kriterien entsprechen:

  • Sie muss sich auf den aktuellen Geschäftszeitraum beziehen.
  • Sie muss einen steuerlichen Effekt haben.

Es ist zu betonen, dass die Position nicht unbedingt zahlungswirksam sein muss, um in der Erfolgsrechnung zu erscheinen. Wenn sie einen Einfluss auf die Steuern hat, muss sie in der Erfolgsrechnung dargestellt werden. Zu den zahlungsunwirksamen Positionen gehören beispielsweise Abschreibungen oder latente Steuern.

Wenn die Rede von zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Positionen ist, spielt es keine Rolle, ob das Cash ins Unternehmen rein- oder rausgeflossen ist. Von Bedeutung ist die Feststellung, ob das Produkt oder die Dienstleistung schon ans oder vom Unternehmen geliefert wurde.

Hier ist ein Beispiel: ein Kunde hat bar gezahlt, aber das Unternehmen hat das Produkt an den Kunden noch nicht ausgeliefert. Das erhaltene Bargeld ist in dem Fall kein Umsatz. Wenn das Unternehmen das Produkt an den Kunden bereits geliefert hat, und die Zahlung dafür noch nicht eingegangen ist, handelt es sich hier bereits um einen Umsatz.

Investitions- sowie Finanzierungstätigkeiten des Unternehmens (Aktienemission, Fremdkapitalaufnahme, Tilgung, Zahlung für Übernahmen, Nettoinvestitionen, etc.) erscheinen aus den folgenden Gründen nie in der Erfolgsrechnung:

  1. Der anfängliche Kauf bzw. Verkauf hat keine Auswirkungen auf die Steuern und ist nicht steuerlich absetzbar. Im Klartext bedeutet das also, wenn das Unternehmen z.B. Investitionen tätigt, wird dieser Kauf nicht als Aufwand dargestellt. Aus der Erfolgsrechnung ist nicht ersichtlich, dass der Kauf erfolgt ist. Er geht über die Cash-Flow-Rechnung und wird dann auch in der Bilanz dargestellt.
  2. Diese Tätigkeiten sind langfristiger Natur, und der komplette Geldbetrag aus einer dieser Tätigkeiten bezieht sich nicht nur auf den aktuellen Geschäftszeitraum, sondern auch auf die zukünftigen. Gewisse Aufwände/Erträge (wie z.B. Abschreibungen dieser Investitionen) fallen in den aktuellen Geschäftszeitraum und werden somit in der Erfolgsrechnung erfasst. Zinserträge aus den Investitionen hingegen werden in der Erfolgsrechnung verbucht, da sie sich auf eine Periode beziehen. Auch auf diesen Zinserträgen werden selbstverständlich Steuern erhoben. Die Erfolgsrechnung zeigt also „die Folgen“ solcher Positionen auf und nicht deren Kauf oder Verkauf.
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